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Zahnbehandlung & Steuern

Zahnmedizinische Behandlung steuerlich geltend machen!

Viele Patienten wissen es nicht: Wenn die privat zu tragenden Kosten beim Zahnarzt und Arzt insgesamt eine bestimmte Höhe pro Jahr übersteigen, können sie als „außergewöhnliche Belastungen“ von der Steuer abgesetzt werden. Die Höhe ist abhängig vom jeweiligen Jahreseinkommen. Die Regelung für derartige Aufwendungen bei Krankheit befindet sich in § 33 des Einkommensteuergesetzes.

Persönliche Berechnung des jeweiligen steuerlichen Grenzbetrages (laut § 33 EStG)

Mit Hilfe der Tabelle können Sie leicht ausrechnen, wie viel Prozent des jährlichen Einkommens Sie für krankheitsbedingte Aufwendungen selbst tragen müssen. Übersteigen Ihre Aufwendungen diese Summe, können sie steuerlich geltend gemacht und Steuern gespart werden.

Gesamtbetrag der Einkünfte (Euro)

bis 15.340,-

bis 51.130,-

über 51.130,-

Alleinstehende (Grundtabelle)

5%

6%

7%

Verheiratete (Splittingtabelle)

4%

5%

6%

Steuerpflichtige mit 1 oder 2 Kindern

2%

3%

4%

Steuerpflichtige mit 3 oder mehr Kindern

1%

1%

2%

Beispiel 1
Eine Mutter mit drei Kindern und einem Bruttogehalt von 2000 Euro im Monat muss jährlich maximal 240 Euro für krankheitsbedingte Aufwendungen selbst tragen. Alles was darüber hinaus geht kann sie von der Steuer absetzen und damit Geld sparen.

Beispiel 2
Ein Familienvater mit einem Kind und einem Bruttogehalt von 2500 Euro im Monat muss jährlich maximal 900 Euro für krankheitsbedingte Aufwendungen selbst tragen. Alles was er darüber hinaus an Kosten hat, kann er von der Steuer absetzen und damit Geld sparen.

So machen Sie es

Verwahren Sie sämtliche Belege über private Aufwendungen beim Arzt oder Zahnarzt. Lassen Sie sich vom Steuerberater, dem Finanzamt oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten, wie Sie die Aufwendungen bei der Steuerklärung anzugeben haben und wie viele Steuern Sie in Ihrem individuellen Fall sparen. Wenn Sie im AllDent Zahnzentrum eine Behandlung planen, sagen wir Ihnen, wie hoch Ihr individueller Eigenanteil ist, der unter Aufwendungen bei Krankheit fällt.